top of page

Bürgerstrom Dörentrup Wendlinghausen

Ein Projekt, das Ihnen 3,0%* jährlich Rendite bringt und das Klima schützt.

Finanzierung

Die Gesamtinvestition beträgt 8.500.000 EUR, wobei ca. 79% auf den Bau und Erwerb der Windenergieanlage entfallen und 21% auf die damit zusammenhängende Projektentwicklung. Von den 8,5 Mio. Euro werden 6,95 Mio. Euro über eine Bank fremdfinanziert, 1,55 Mio. Euro werden durch die Beiträge der Genossenschaftsmitglieder finanziert. 

Eine Genossenschaft als Eigner

  • 1 Person = 1 Stimme

  • Mindestens 51% der Stimmen-Personen/Firmen kommen aus dem Kreis Lippe

  • Alle BürgerInnen und Firmen können sich beteiligen

  • Die wirtschaftliche Betriebsführung wird durch die erfahrene  OWS eG gewährleistet

  • Die technische Betriebsführung wird durch die VSB Gruppe gewährleistet

  • Es können beliebig viele Anteile erworben werden

  • Eine Übertragung des Geschäftsanteils ist möglich

  • Preis pro Anteil: min 250€

Rückvergütung

  • Prognostizierter Zins pro Jahr: 3.0%

  • Die Laufzeit beträgt 20+ Jahre

  • Über die Ausschüttung entscheidet jährlich die Generalversammlung

Finanzierung

​Mittelherkunft

  • Eigenkapital: 1.185.000€

  • Mezzanine Kapital (Nachrangdarlehen): 365.000€

  • Fremdkapital: 6.950.000€
     

Gesamt: 8.500.000€

​

Mittelverwendung

  • Kaufpreis WEA inkl. Zuwegung, Anschluss, Verkablung: 8.000.000€

  • Projektentwicklung: 500.000€

Image by Vinícius Henrique Photography

Anlegerfragen

  1. Wie hoch ist die Gesamtinvestition des Projekts? Welche Finanzierungsstruktur ist vorgesehen?
    Die prognostizierte Gesamtinvestition des Projekts beträgt 8.500.000 Euro. Rund 80% entfallen auf den Kaufpreis der Windenergieanlage inkl. Zuwegung, Anschluss und Verkabelung. Weitere 20% entfallen auf die Projektentwicklung. Darin ist auch der Erwerb der Projektrechte von der VSB enthalten.Üblicherweise besteht die Finanzierung eines Windenergieprojekts aus drei Komponenten. Wir habenn Eigenkapital (Genossenschaftsanteile der Mitglieder) in Höhe von 1.780.250 Euro eingesammelt, Mezzaninkapital (Nachrangdarlehen über ecozins) in Höhe von 365.050 Euro und Fremdkapital (Bankdarlehen) in höhe von 6.950.000 Euro aus. Die Bank bewertet die Genossenschaftsanteile und das Mezzaninkapital als wirtschaftliches Eigenkapital. Der geplante Eigenkapital-Anteil beträgt rund 23%, was vergleichsweise hoch ist.

     

  2. Wie viele Mitglieder hat die Genossenschaft und wie viele Anteile wurden gezeichnet?
    Die Genossenschaft hat zurzeit 216 Mitglieder, die 7.121 Anteile gezeichnet haben. Dies entspricht einem Kapital in Höhe von 1.780.250 Euro

     

  3. Wie ist der aktuelle Stand der Bankfinanzierung? Für wann ist die Auszahlung des Bankdarlehens geplant?
    Die Finanzierungsgespräche mit Banken befinden sich kurz vor dem Abschluss. Der Zinssatz liegt bei 1,06%. Die Auszahlung der Bankdarlehen erfolgt in der Regel kurz vor Baubeginn der Windenergieanlage. Die Bankdarlehen können bedarfsgerecht abgerufen werden, um die Zinsbelastung möglichst gering zu halten.

     

  4. Wie verhält es sich mit meinen Einlagen, falls das Geld zum Erwerb der Genehmigung verwendet wird, aber – aus welchen Gründen auch immer – nicht gebaut werden kann?
    Der Nachrangdarlehensvertrag sieht eine Zweckbindung für das beschriebene Projekt vor. Sollte der Bau der Windenergieanlage nicht möglich sein, kann das Kapital auch nicht entsprechend verwendet werden, sodass der Nachrangdarlehensvertrag außerordentlich gekündigt werden kann. Kommt es zu einem Abbruch des Projekts, ist die Genossenschaft, je nach Projektfortschritt, in der Lage das Kapital komplett oder anteilig zurückzuzahlen. Sollte das Kapital komplett verwendet worden sein, besteht für Anlegerinnen und Anleger das Risiko des Totalverlusts. Das Risiko eines Totalverlusts ist allerdings gering, da vom Projektierer VSB Neue Energien Deutschland GmbH eine inbetriebgenommene Windenergieanlage gekauft wird. Das Risiko bis zur Inbetriebnahme bzw. bis zur Übergabe trägt die VSB.

     

  5. An welcher EEG-Ausschreibung soll teilgenommen werden? Welche Vergütung wird zur Ausschreibung angenommen? Ist die Wirtschaftlichkeit weiterhin sichergestellt? Was passiert, wenn kein Zuschlag für dieses Projekt erteilt wird?
    Die Ausschreibungen zur Ermittlung der finanziellen Förderung von Windenergie an Land werden seit Mai 2017 viermal jährlich durchgeführt. Wir haben an der Ausschreibung im Dezember teilgenommen und den Zuschlag nur knapp verpasst, da sich unerwartet viele Bieter beteiligt hatten. Das Gebot der Genossenschaft, bzw. der VSB, lag bei 6,19 Cent/Kilowattstunde. Das höchste Gebot, das einen Zuschlag erhielt, lag bei 6,18 Cent/Kilowattstunde. Bei einem Zuschlag bei 6,19 Cent kommt es durch einen Standort-Aufschlag zu einer Vergütung von etwa 7,40 Cent/Kilowattstunde, wobei das Projekt auch mit einer geringeren Vergütung wirtschaftlich umgesetzt werden kann. In unserer Wirtschaftlichkeitsberechnung gehen wir aktuell von einer Vergütung von rund 7,7 Cent/Kilowattstunde nach Berücksichtigung des Standortgütefaktors aus. Wir haben am 01.10.2020 erneut an der Ausschreibung teilgenommen und einen Zuschlag für ein Gebot von 6,18ct/kWh erhalten.

     

  6. Gibt es eine zweite Ertragsprognose? Basieren die Windgutachten auch auf Erträgen von Windenergieanlagen in unmittelbarer Nähe, sodass eine Standortüberschätzung ausgeschlossen werden kann?
    In der Regel sind für die Bankfinanzierung zwei unabhängige Windgutachten erforderlich. Die Gutachten für das Projekt wurden von zwei renommierten Gutachtern erstellt. Die Ergebnisse des Gutachtens von GEO-NET Umweltconsulting GmbH können registrierte Nutzer unter „Investmentdetails“ einsehen. Bei der Erstellung der Gutachten wurden auch Windenergieanlagen in der Nähe berücksichtigt, sodass eine Standortüberschätzung unwahrscheinlich ist.

     

  7. Welche Risiken gibt es während der Bauphase?
    Das größte Risiko ist, dass es zu Verzögerungen bei der Lieferung der Komponenten der Windenergieanlage gibt. Gewöhnliche Risiken sind darüber hinaus nicht bekannt.

     

  8. Wer übernimmt die technische Betriebsführung der Windenergieanlage und gibt es einen Vollwartungsvertrag? Welche Versicherungen werden für den Betrieb der Windenergieanlagen abgeschlossen?
    Die VSB Service GmbH wird die technische Betriebsführung übernehmen. Die Wartung der Windenergieanlage übernimmt der Anlagenhersteller Vestas. Durch den Vollwartungsvertrag wird unter anderem auch Maschinenbruch abgesichert. Darüber hinaus werden Haftpflicht-, Umwelthaftpflicht-, Rechtsschutz- und Betriebsunterbrechungsversicherungen abgeschlossen. Die kaufmännische Betriebsführung übernimmt die OWS Handels und Energiegenossenschaft eG.

Ihre persönlichen Ansprechpartner

Torben_Meyer-Gattermann_Buergerwind_Doer
Torben
Meyer-Gattermann
Manfred_Meyer-Gattermann.jpeg
Manfred
M
eyer-Gattermann

Zinsen verdienen ist ganz einfach

bottom of page