Stand: Februar 2021
Genehmigung
Die Bürgerenergiegenossenschaft bzw. unser Projektierer hat im November 2019 die Genehmigung nach dem BImSchG (Bundesimmissionsschutzgesetz) erhalten. Die Genehmigung enthält auch Auflagen für den Bau und den Betrieb der WEA.
Verträge
Zunächst war die Übernahme des Projekts von der VSB in der Planungsphase vorgesehen. Im Frühjahr 2020 wurde absehbar, dass die Kosten- und Risikoverteilung bzw. die entsprechende Vertragsgestaltung bei einer Übernahme zu diesem Zeitpunkt schwierig ist. Zudem gab es noch das Klagerisiko, das man nur schwer einschätzen konnte. Nach Rücksprache mit unserem Aufsichtsrat (AR) haben wir uns deshalb entschlossen, eine inbetriebgenommene WEA zu übernehmen. Die entsprechenden Verträge wurden im Dezember 2020 unterschrieben. Daraufhin hat die VSB eine Projektgesellschaft gegründet, die alle zur Errichtung und zum Betrieb der WEA notwendigen Verträge, Rechte und Genehmigungen hält und das Projekt bis zur Inbetriebnahme fortführt.
Klage
Gegen die BImSchG – Genehmigung wurde Klage eingereicht. Im Juli fand die Verhandlung vorm AG Minden statt. Die Klage wurde abgewiesen. Nachdem das OVG Für NRW den Berufungszulassungsantrag für unzulässig erklärt hat ist die Genehmigung rechtskräftig.
Ausschreibung
Im Oktober 2020 hat unser Projektentwickler VSB (VSB Neue Energien Deutschland GmbH) an der Ausschreibungen zur Ermittlung der finanziellen Förderung von Windenergieanlagen an Land teilgenommen. Der Gebotspreis von 6,18ct/kWh wurde bezuschlagt und ist damit für 20 Jahre ab Inbetriebnahme festgesetzt. Der tatsächliche Einspeiseerlös wird dann noch mit dem Standortfaktor multipliziert und beträgt für unsere WEA(Windenergieanlage) ~7,6ct/kWh.
Beteiligung
Es ist weiterhin möglich Mitglied der Genossenschaft zu werden und Anteile zu zeichnen. Eine Beschränkung bzgl. Höchstbetrag und Wohnsitz gibt es derzeit nicht. Anteile können – soweit vorhanden – bis Anfang 2022 gezeichnet werden.
Crowdfunding
Das Crowdfunding wurde erfolgreich abgeschlossen. Zurzeit beraten wir über eine Neuauflage.
Finanzierung
Die Finanzierungsrunde läuft. Es werden Angebote von zahlreichen Banken eingeholt und verglichen. Wenn die Konditionen (insbesondere EK-Anteil und Zinssatz) feststehen werden wir eine aktuelle Wirtschaftlichkeitsberechnung präsentieren.
Falkennistkästen
Ein Mitglied unserer Genossenschaft hat den Vorschlag unterbreitet, an der WEA Falkennistkästen anzubringen. Derzeit prüfen wir die genehmigungs- und artenschutzrechtlichen Voraussetzungen. Falls diese erfüllt werden, wird dieses Thema bei unserer nächsten Generalversammlung auf die TO setzen und darüber abstimmen.
Generalversammlung
Durch die Pandemie fand letztes Jahr keine Generalversammlung statt. Sobald die Bestimmungen es zulassen werden wir eine ordnungsgemäße Generalversammlung einberufen.
Zeitplan
Der Bau der Anlage soll laut aktuellem Zeitplan im Herbst 2021 beginnen und im Frühjahr/Sommer 2022 abgeschlossen sein. Die Due Dilligence (Projektprüfung) und Übernahme des Projekts erfolgt in den ersten 2-3 Monaten nach Inbetriebnahme.
BÜRGER ENERGIE GENOSSENSCHAFT
Dörentrup Wendlinghausen
Energiepark 2 | 32694 Dörentrup
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